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Generalstreik

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[...] Ein Arbeitskampf, der sich nicht gegen einen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband richtet und auch kein Ziel verfolgt, das mit den Mitteln des kollektiven Arbeitsrechts regelbar wäre, sondern Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zu Regelungen oder Entscheidungen zwingen will, sprengt nach überwiegend vertretener Auffassung den Rahmen des Zivilrechts. Die rechtstaatliche Verfassung gewähre ein politisches Widerstandsrecht nur in den engen Grenzen des Art. 20 IV.

Inhaltlich sehr ähnlich: https://www.dw.com/de/in-deutschland-illegal-der-generalstreik/a-6151416