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Öffentlich

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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".

Buntschillerndes Adjektiv; es bedeutet (1.) nicht geheim, für jedermann sichtbar, kontrollier- und einklagbar (öffentlicher Auftritt, öffentliche Abstimmung); (2.) für jedermann zugänglich, offen für die Allgemeinheit (öffentlicher Park, öffentliche Bibliothek, öffentlicher Personennahverkehr); (3.) für die Allgemeinheit bestimmt (Presseerklärung, Communique, Offener Brief); (4.) am Gemeinwohl orientiert (öffentliche Betroffenheit, öffentliches Einverständnis); (5.) staatlich-hoheitlich (öffentliches Recht, öffentlicher Dienst, öffentlicher Haushalt, öffentliche Aufgaben, öffentliches Interesse).

Die verschiedenen Bedeutungen sind nicht zuletzt deshalb ein „öffentliches“ Ärgernis, weil sie zu Missverständnissen Anlass geben; z. B. ist öffentlich im Sinn von staatlich-hoheitlich keinesfalls für jedermann kontrollier- und einsehbar, auch nicht für jedermann zugänglich, und ebenfalls nicht immer im Interesse des Gemeinwohls.

Siehe auch