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Debanking

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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".

Vom Bundesgerichtshof im Jahr 2013 als rechtens befundene Methode von Finanzinstituten (Banken, Sparkassen), einer Person, einer Organisation oder einem Unternehmen (Zeitung, Verlag) aus politischen (!) Gründen die Teilnahme am (Geschäfts-)Leben zu verunmöglichen, indem der Kontoführungsvertrag gekündigt wird.

Banken in Deutschland kündigen immer häufiger ohne Begründung Konten von regierungskritischen Publizisten und Medienunternehmen – laut Multipolar-Recherchen etwa 40 Mal seit 2020. Leitmedien und staatlich finanzierte Akteure befeuern diese Politisierung der Kontoführung, setzen Banken unter Druck. Beispiele: Kontosperrungen bzw. -kündigungen der Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“ und des Online-Magazins „apolut“ aufgrund politischer Gesinnungsprüfung. Die Berliner Sparkasse hat im März 2024 das Konto der Organisation „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ gesperrt. Die Organisation wurde aufgefordert, Vereinsunterlagen einzureichen, darunter auch eine Liste der Mitglieder.

Bekanntermaßen spielten Banken auch im Nationalsozialismus bei der Verfolgung von Juden und der „Arisierung“ ihres Vermögens eine entscheidende Rolle. Bereits 1935 wurden die „Nürnberger Gesetze“ verabschiedet, die den Menschen jüdischen Glaubens oder jüdischer Herkunft alle staatsbürgerlichen Rechte absprachen. Am Anfang überwogen – unter dem Druck der politischen Verhältnisse – „freiwillige“ Verkäufe jüdischer Geschäfte. Nach der „Reichskristallnacht“ 1938 fand die zwangsweise „Entjudung der deutschen Wirtschaft“ statt. Um ihrem verbrecherischen Handeln den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu geben, erließ das nationalsozialistische Regime ein ausgefeiltes Regelwerk von Gesetzen und Verordnungen, griff damit auch massiv in die Geschäftstätigkeit der Geldinstitute ein und machte sie so zum meist willfährigen verlängerten Arm der Administration.

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