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Denunziation

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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".

Rechtlich gedeckte und auch anonym mögliche Anzeige (siehe Hinweisgeber), die abzielt auf die Einleitung eines behördlichen Verfahrens gegen die betreffende Person oder Organisation, gegen welche Anzeige erstattet wurde.

In der Zeit des Nationalsozialismus herrschte ein krasses Missverhältnis zwischen der Tat – oft lediglich eine flapsige Unmutsäußerung oder eine harmlose Ordnungswidrigkeit – und ihrer harten und willkürlichen Strafe, die der Staat an den Denunzierten vollstreckte. Die Denunziationsverfahren bieten einen sozialhistorischen Tummelplatz par excellence: Es geht um Ehestreitigkeiten, Familienzwiste, Nachbarschaftsfehden, Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, Gegensätze zwischen Stadt und Land, zwischen Ausgebombten, Evakuierten und Flüchtlingen einerseits sowie den „Wirten“ oder Gastgebern andererseits.

Nicht zuletzt diente Denunziation der Anschuldigung politisch unangepasster Mitbürger. Mit zur unmittelbarsten Erfahrung der NS-Willkürherrschaft gehörte für die Mehrheit der Deutschen (die weder einer rassisch noch religiös oder politisch verfolgten Gruppe angehörten) die Denunziation. Die Denunziation ist ein ungelöstes Kapitel der Rechtsgeschichte, insbesondere unter demokratiefeindlichen Verhältnissen.

Siehe auch