Deutscher Ethikrat
Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".
Regierungskonformes Beratungsgremium, das während der Corona-Kampagne als Instanz zur Wahrung der Grundrechte völlig versagt hat.
Zu seinen weitgehend diffusen offiziellen Aufgaben gehört es, dass es die „ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben“.
Die 26 Mitglieder werden laut dem am 01.08.2007 in Kraft getretenen Ethikratgesetz hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten für vier Jahre berufen, wobei eine einmalige Wiederberufung möglich ist. In seiner Funktion als (wissenschaftliches?) Beratungsgremium in Fragen der Bioethik hat der Rat eine Alibifunktion; er ist weitgehend mit den Aufgabe überfordert, Stellungnahmen und Empfehlungen für das politische bzw. gesetzgeberische Handeln entweder auf eigenen Entschluss oder im Auftrag von Bundesregierung und Deutschem Bundestag zu erarbeiten sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ethikgremien auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten.