Hinweisgeberschutzgesetz
Dieser Artikel übernimmt Inhalte von Bauer, Rudolph: "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus"
Auch: HinSchG
Verdeckte Förderung von Denunzierung. Das im Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz sieht einheitliche Standards zur Meldung und zum „Schutz“ der Meldenden vor, auch wenn die Hinweise anonym eingehen. Insofern dient das HinSchG auch dem Denunziantenschutz: „Ein Kernelement des Hinweisgeberschutzes (…) ist die Schaffung effektiver, vertraulicher und sicherer Meldekanäle, an die sich potenzielle hinweisgebende Personen wenden können.“ Bei den Meldestellen wird zwischen (unternehmens-)internen und externen unterschieden. Die Bearbeitung anonymer Meldungen erfolgt durch externe Meldestellen. Diese werden von der öffentlichen Hand eingerichtet. Eine zentrale externe Meldestelle befindet sich beim Bundesamt für Justiz. Bereits bestehende Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt wurden in externe Meldestellen überführt. Zudem gibt es externe Meldekanäle auf EU-Ebene: bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), der Europäischen Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (AESA) sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). – Das Meldewesen für Denunzianten kann sich mit dem im Dritten Reich messen lassen.