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Menschenrechte

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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".

Ambivalente Rechtskategorie; sie begründen (1.) menschliche Freiheits- und Autonomieansprüche als universell, unteilbar und unveräußerlich. Doch wird Ihre Gültigkeit (2.) z. B. „durch Kriege / Kriegsvorbereitungen … ad absurdum geführt“ (Burchardt/Ebel 2019). Sie finden ferner (3.) „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ (Art. 5, Abs. 2 GG). Nicht zuletzt dienen die Menschenrechte (4.) im Rahmen der Internationalen Schutzverantwortung und des Internationalen Krisenmanagements der Legitimation von kriegsmilitärischer Aggression.

Literatur

  • Burchardt, Matthias / Helga Ebel: Trojanische Vokabeln. Glossar neoliberaler (marktkonformer) Umerziehung. Vom aktivierenden Staat bis Zivilgesellschaft. Aachen 2019