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Reichsbürger

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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".

Geschichtsvergessenes Verdachtswort zur Kriminalisierung von Anhängern der Reichsbürgerbewegung.

Reichsbürger war ursprünglich die Bezeichnung (1.) für Angehörige des Deutschen Reichs nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 und (2.) für die in der NS-Zeit mit vollen politischen Rechten ausgestatteten deutschen Staatsbürger („Staatsangehörige deutschen oder verwandten Blutes“). Aktuell wird der Begriff in kriminalisierender Absicht angewendet auf (3.) Aktivisten, Anhänger und Sympathisanten der vom BfV als verfassungsfeindlich eingestuften Reichsbürgerbewegung.

Das BfV erläutert: „‘Reichsbürger‘“ und ‚Selbstverwalter‘ sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.“

Vergleichbare Bestrebungen wie die der Reichsbürger wurden auch im Nationalsozialismus verfolgt. Beispielsweise wurden am 22. 09. 1933 der völkische „Tannenbergbund“ und der völkisch-religiöse Verein „Deutschvolk“ verboten. Beide Organisationen waren Vorläufer des in der Zwischenkriegszeit gegründeten Ludendorff-„Bundes für Deutsche Gotterkenntnis“ (dessen Einschränkungen, sein weltanschauliches Wirken betreffend, von Hitler allerdings 1937 wieder aufgehoben wurden).

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