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Sozialkonzerne

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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".

Ursprünglich als Reaktion auf die gesellschaftlichen Folgen der Industrialisierung im 19. Jh. aus politischen und kirchlich-religiösen Motiven entstandene Organisationen der Arbeiter-Solidarität (u. a. die Rote Hilfe Deutschland / RHD und die Internationale Arbeiterhilfe / IAH) und v. a. der bürgerlicher Wohltätigkeit, die z. T. schon im 19. Jh. als Idealvereine gegründet wurden und bis heute gültige Namen tragen wie Arbeiterwohlfahrt (eine Gründung der SPD 1918), Deutscher Caritasverband (katholisch), Innere Mission bzw. Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche, Deutsches Rotes Kreuz (siehe Sanitätsdienst), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden / ZWSt.

Die wechselvolle Geschichte der örtlichen Vereine und überörtlichen Verbände erfuhr mehrere Zäsuren, u. a. nach dem Ersten Weltkrieg durch das Ende des Kaiserreichs und den Beginn der Weimarer Republik, im Nationalsozialismus (u. a. durch das Verbot der RHD, der IAH, der Arbeiterwohlfahrt und der ZWSt sowie infolge der Gründung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt / NSV; vgl.), schließlich als Folge der deutschen Teilung nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg, und zuletzt aufgrund der Eingliederung des DDR-Territoriums und des DDR-Verbands „Volkssolidarität“ in den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Unter den Bedingungen des Neoliberalismus und im Rahmen der EU veränderten sich die Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände – u. a. Kitas, Behinderten-, Kranken-, Alten- und Pflegeanstalten – zu konzernähnlichen Unternehmen der Sozialwirtschaft.