Öffentlich-Rechtliche Medien
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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".
auch Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk (ÖRR)
Staatsnahe Rundfunk- und Fernsehanstalten (siehe Öffentlich-rechtlich), deren Programm durch Zwangsgebühren (und – wie bei den Privatsendern – durch Werbeeinnahmen) finanziert wird.