Digital Services Act
Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".
Zensurinstrument; europäischer Rechtsrahmen, der zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) Haftungs- und Sicherheitsfragen im Bereich digitaler Dienste regelt.
Als EU-Verordnung gilt der DSA seit Februar 2024 unmittelbar in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer weiteren nationalen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bedarf. Vordergründig ordnet der DAS das Marktverhalten von digitalen Dienstanbietern und sichert den Rechtsschutz der Nutzer. Schon seit August 2023 müssen Plattformen und Suchmaschinen mit monatlich mehr als 45 Millionen Nutzern EU-weit Vorgaben hinsichtlich der Transparenz und Beschwerde-Möglichkeiten umsetzen.
In der Bundesrepublik wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt. Es soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung anpassen. Zur Durchführung soll die Bundesnetzagentur als zuständige nationale Koordinierungsstelle für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten und zur Durchsetzung des DSA wirksam sein.
Mit dem DSA, bei dem sich vor allem die Industrie- und Konzerninteressen gegenüber digitalen Bürgerrechten durchgesetzt haben, sind massive Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit verbunden. Das Gesetz weist, so die Kritik, Tendenzen einer „illiberalen Demokratie“ auf, indem es vorgibt, die Demokratie in den sozialen Medien zu verteidigen, wobei Ausschlusskriterien neu festgelegt werden. Die sozialen Medien, die zunächst als „Demokratieverstärker“ gefeiert wurden, werden zunehmend als Gefahr für die Demokratie wahrgenommen, wogegen wiederum mit antidemokratischen Methoden vorgegangen wird.
Der EU-DSA befindet sich gegenwärtig (ca. 2025) in der Phase der nationalen Umsetzung. Kritiker verweisen darauf, dass durch den proaktiven Zensur-Einsatz von Algorithmen die Meinungsfreiheit beschnitten wird, wie es auch schon beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Fall war. Nach Artikel 34 des DSA sollen Plattformbetreiber nicht nur „rechtswidrige“ Inhalte entfernen, sondern auch kritische und nachteilige Einträge überprüfen. Derartige Regelungen belegen die demokratiefeindlichen Hintergründe, mit denen die EU-Kommission das DSA vorangetrieben hat.
Die vorgeschriebenen nationalen Koordinatoren sind gegenüber der EU-Kommission weisungsgebunden, wodurch die Verantwortung von der Länder- und Bundesebene an die EU übertragen wurde. Der Staat überlässt Eingriffe in die Meinungs- und Informationsfreiheit, die er selbst nicht durchführen dürfte, Dritten wie etwa zivilgesellschaftlichen Hinweisgebern und Plattformbetreibern.
Die Brisanz des DSA ist wegen seines Umfangs und der Komplexität für den ‚Normalbürger‘ nicht erkennbar. Die Gefahr einer Aushöhlung demokratischer Grundrechte durch das DSA macht sich nur schleichend bemerkbar, denn sie ist höchst „professionell hinter einer rechtsstaatlichen Fassade versteckt“.
Eine Veranstaltung der Austria Presse Agentur über die Zukunft des Faktencheckens offenbarte den totalitären Inhalt des EU-Gesetzes auf dem Weg in den Techno-Faschismus. Die verwendeten Begriffe seien so vage, dass ziemlich alles zensiert, verfolgt und bestraft werden kann. Die Zensur und Überwachung soll sämtliche Bereiche des Internet erfassen. Die Kritiker benennen, wer und was unter Berufung auf den DSA verfolgt werden soll, nämlich Coronaleugner, Klimawandelleugner und Verschwörungstheoretiker (siehe Verschwörungsnarrativ) – kurz all diejenigen Kritiker, die nicht mit der Politik der EU-Kommission und deren Auftraggebern in den Konzernen und den USA übereinstimmen.
Weblinks
- 16.1.2024, KRiStA. Meinungsfreiheit – ein Auslaufmodell