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Nichtregierungsorganisation

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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".

engl.: Nongovernmental Oranization(s) / NGO(s)

(Sammel-)Bezeichnung für intermediäre Organisationen unter dem Aspekt ihrer Unterscheidung von staatlichen (Regierungs-)Organisationen.

Die Betonung des „nongovernmental“-Gesichtspunkts verkennt, dass NGOs historisch nur solche Handlungsfelder (z. B. dem der Wohltätigkeit) staatlich genehmigt wurden, die dem aufstrebenden, um politische Freiheitsrechte kämpfenden Bürgertum einen gesellschaftlichen Bereich der Mitwirkung bereit stellte, ohne dass damit die Möglichkeit der politischen Einflussnahme verbunden war. Vielmehr unterlagen die NROs der staatlichen Oberaufsicht und Kontrolle im Rahmen des Vereinsrechts (siehe Verein, Vereinsgesetz) und der Abgabenordnung (siehe Gemeinnützigkeit).

Am Beispiel von Think Tanks in Trägerschaft von Stiftungen (siehe z. B. Bertelsmann Stiftung, Mercator Stiftung) ist erkennbar, dass sich NROs sehr wohl politisch einbringen und Einfluss nehmen. Als „nongovernmental“ sind NROs auf dem Feld der Außenpolitik zumeist zwar unverdächtig, deshalb aber ein Einfallstor für (außen-)politische Einflussnahme in Ländern mit nicht-westlicher Gesellschaftsordnung. Identisch mit Nonprofit-Organisationen.

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