Reichsbürgerbewegung
Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".
Phantom des Verfolgungsapparats BfV, der von einer (sozialen) Bewegung spricht, obschon er nur einzelne kleinere Gruppierungen zu benennen vermag, wie beispielsweise die 2012 gegründete Organisation „Königreich Deutschland“ (mit den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht /Bafin verbotenen „Gemeinwohlkassen“) sowie die Gruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt), die im März 2020 durch den damaligen Bundesinnenminister auf Bundesebene verboten und aufgelöst wurde.
Mit Behauptungen wie jener von der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie mit weitgehend konstruierten Gesinnungs-Vorwürfen des Rassismus, des Antisemitismus und des Geschichts-Revisionismus (d. h. „Bestrebungen, die eine Umdeutung von allgemein anerkannten historischen, politischen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen anstreben“ und „anerkannte Forschungsergebnisse, die dem Ziel der Entlastung des Nationalsozialismus entgegenstehen“ ignorieren) wird spätestens seit der Corona-Zeit ein medialer und strafrechtlicher Bedrohungs-Popanz namens Reichsbürger errichtet und verfolgt, welcher in erster Linie den Staatsschutz beschäftigen soll und dazu dient, die Einschränkung von Freiheitsrechten mit Hilfe der Justiz zu legitimieren und die Allgemeinheit daran zu gewöhnen (siehe Meinungskorridor).
Eine sachliche Auseinandersetzung mit (zum Teil nicht für Jedermann nachvollziehbaren) Positionen rechtspolitischer und -historischer Art wird kategorisch ausgeschlossen.