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UN-Klimarahmenkonvention

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Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen; engl.: United Nations Framework Convention on Climate Change / UNFCCC

Stichwortsammlung der CO2-Religion, welche zwischen Umwelt und Klima nicht unterscheidet (siehe Kohlenstoffdioxyd) und damit auf entscheidende Weise beiträgt zur allgemeinen Sprachverwirrung (und Treibhaus-Denkblockade).

Die Klimarahmenkonvention ist ein „internationales Umweltabkommen“ der Vereinten Nationen mit dem in Artikel 2 formulierten Ziel, „eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern“ (siehe Klima, menschengemacht). Wichtigste Verpflichtung der Konvention ist die Veröffentlichung regelmäßiger Berichte durch die Vertragspartner. Die sog. Treibhausgas-Inventare müssen Fakten zur aktuellen CO2-Emission (siehe Netto-Null-Emissionen) und Aussagen zu absehbaren Trends enthalten. Um eine „gefährliche Störung des Klimasystems zu vermeiden, sollen die Treibhausgaskonzentrationen stabilisiert werden“. Der Anstieg der Konzentrationen solle bis zu deren Stabilisierung so langsam erfolgen, dass „Ökosysteme (sich) auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann“.

Wichtigste ideologische Wegmarke ist der „Klimaschutz im Interesse der jetzigen und künftigen Generationen“. Als Richtschnur der „Klimagerechtigkeit“ hätten die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeit und die jeweiligen Fähigkeiten der Mitgliedsstaaten zu gelten. Dementsprechend sollten die entwickelten (kapitalistischen) Staaten eine „Führungsrolle“ einnehmen. Die besonderen Bedürfnisse, Gegebenheiten und Lasten der Entwicklungsländer sollen bei den Maßnahmen „voll berücksichtigt werden“, so Artikel 3, Nr. 1 und 2, der Klimarahmenkonvention. Sie wurde im Mai 1992 in New York verabschiedet. Im selben Jahr wurde sie auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung / UNCED in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterschrieben. Zwei Jahre später, am 21. März 1994, trat sie in Kraft, und im August 1996 ließ sich das Sekretariat der Klimarahmenkonvention in Bonn nieder, wo es seit Herbst 2013 im Bonner UN-Campus neben dem United Nations Conference Center und dem World Conference Center Bonn / WCCB residiert.