Nürnberger Kodex
Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".
Medizinethische Grundsätze zur Beachtung bei der Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen; formuliert infolge der „im Namen der medizinischen Forschung“ begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der NS-Zeit. Missachtet wude der Kodex in der Zeit der sog. Pandemie (siehe Corona), insbesondere im Rahmen der ärztlichen Verabreichung von gentherapeutischen Massen-Injektionen (siehe Impfen).
Der Nürnberger Kodex war Teil der Urteilsverkündung beim Nürnberger Ärzteprozess 1946/47 und ist Gegenstand der Medizin-Ausbildung. Er besagt, dass bei experimentellen Versuchen am Menschen „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Nötigung, Übervorteilung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.
In Anbetracht dessen verstießen Äußerungen wie die von der „Tyrannei der Ungeimpften“ (Weltärzte-Präsident Montgomery) und Verordnungen wie die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht offensichtlich und massiv gegen den Nürnberger Kodex. Sie würden nach rechtsstaatlichen Grundsätzen juristische Konsequenzen erfordern, werden unter den Voraussetzungen des Bunten Totalitarismus jedoch ausgeblendet.