Polizeistaat
Dieser Artikel stammt (evtl. teilweise) von Rudolph Bauer. Ähnliche Artikel enthält auch sein Buch "Kritisches Wörterbuch des Bunten Totalitarismus".
Bezeichnet eine Staats- und Gesellschaftsordnung, in welcher die polizeilichen, kriminalpolizeilichen und geheimdienstlichen Sicherheitskräfte – im Einvernehmen mit der Justiz sowie flankiert von den angepassten Medien und einem Regime der Denunziation – repressiv jede Form der Kritik, des Protestes oder des Widerstands bereits im Ansatz ersticken und wo weder für den Einzelnen noch für Gruppen eine Möglichkeit besteht, sich politisch oder juristisch gegen Unrecht und Willkür offen zur Wehr zu setzen.
In Deutschland entwickelte sich der Polizeistaat historisch im Gefolge der Karlsbader Beschlüsse, um im Nationalsozialismus seine brutalste Dominanz zu zeigen. Sowohl in der BRD als auch in der DDR überlebten polizeistaatliche Denkschemata und Handlungsweisen der Unterdrückung von Minderheiten, die nicht zuletzt während der Corona-Kampagne und auch im Nachhinein offenkundig wurden.
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung und Verrechtlichung (siehe Lawfare) aller Lebensbereiche bedient sich der Polizeistaat – auch auf EU-Ebene (siehe Digital Services Act) – neuer Methoden und Technologien der Digitalzensur und der politischen Kontrolle mit Hilfe von Petzportalen (siehe Hinweisgeberschutzgesetz, Meldestellen, Privatanzeigen) und der Politischen Justiz.